Sexualität mit FASD
Sexualität ist ein Menschenrecht und gilt somit für alle Menschen! Sexualität ist etwas Individuelles und lässt sich nicht einfach “erklären”. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist auch im Artikel 2 des Grundgesetzes festgeschrieben – Sexualität und Partnerschaft sind Teile der individuellen Entwicklung der Persönlichkeit.
Sexualität und Partnerschaft
Das Thema Sexualität ist an sich sehr komplex – für Menschen ohne jegliche Einschränkung kompliziert genug. Sexualität spielt eine sehr wichtige Rolle in der Gesellschaft und ist heute mehr denn je präsent in der Öffentlichkeit und in den Medien. Unter diesem Einfluss wird Sexualität zu einem Mysterium, das mit der Realität nur wenig zu tun hat.
Für Menschen mit Behinderung ist es häufig sehr schwierig, eine erfüllende Sexualität zu entwickeln und auszuleben. Zugleich gibt es eine Art unausgesprochenen Verhaltenskodex in der Gesellschaft – dieser wird jedoch sehr unterschiedlich ausgelegt.
Für Menschen mit FASD ist es schwierig, diese unausgesprochenen Regeln zu verstehen, die sich aus unserem Wertesystem ergeben und deren Nichteinhaltung von strafrechtlicher Bedeutung ist, z.B. dass jede sexuelle Handlung einvernehmlich sein muss; es dürfen keine persönlichen Rechte verletzt werden.